Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-06-24, 5 U 268/20

5 U 268/20Tribunal supérieur24 juin 2021

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — 5 U 268/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-06-24

Aktenzeichen: 5 U 268/20

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0624.5U268.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg – Einzelrichterin – vom 26.11.2020 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 31.733,74 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.3.2014 Rechtshängigkeit zu zahlen;

Der Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, den Namen „Sch…“ und/oder „Sch…“ auf seiner Homepage zu führen, insbesondere unter dem Button „Partner.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 40% und der Beklagte zu 60%. Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.