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I-15 U 87/19•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-03-11, I-15 U 87/19
I-15 U 87/19Tribunal supérieur11 mars 2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-11
Aktenzeichen: I-15 U 87/19
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0311.I15U87.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 17.09.2019 verkündete Urteil der 4a. Zivilkammer, Az.: 4a O 24/18, des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
II. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
III. Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind für die Beklagten wegen ihrer Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
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