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I-15 U 98/19•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-01-25, I-15 U 98/19
I-15 U 98/19Tribunal supérieur25 janv. 2021
Entscheidungsdatum: 2021-01-25
Aktenzeichen: I-15 U 98/19
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0125.I15U98.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
I.Die Berufung gegen das am 12.11.2019 verkündete Urteil der 4a. Zivilkammer, Az.: 4a O 117/17, des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
II. Die Beklagten tragen auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
III. Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Zwangsvollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 300.000 Euro und wegen der Kosten in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn die Klägerin nicht vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
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