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5 U 318/19•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-12-17, 5 U 318/19
5 U 318/19Tribunal supérieur17 déc. 2020
Entscheidungsdatum: 2020-12-17
Aktenzeichen: 5 U 318/19
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:1217.5U318.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 4.9.2019 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer – Einzelrichterin – des Landgerichts Mönchengladbach wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt vorbehalten, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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