Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-12-16, 27 U 18/19

27 U 18/19Tribunal supérieur16 déc. 2020

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — 27 U 18/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-12-16

Aktenzeichen: 27 U 18/19

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:1216.27U18.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

    1. Die Berufung der Beklagten gegen das am 29. August 2019 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg (21 O 63/18) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte zur Zahlung an die F. verurteilt wird.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der Kosten des Berufungsverfahrens, werden der Beklagten auferlegt.
    1. Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die vorläufige Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
    1. Die Revision wird nicht zugelassen.

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