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2 U 60/19•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-11-26, 2 U 60/19
2 U 60/19Tribunal supérieur26 nov. 2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-26
Aktenzeichen: 2 U 60/19
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:1126.2U60.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
I. Die Berufung des Klägers gegen das am 11. Oktober 2019 verkündete Urteil der 4c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
II.
Der Kläger hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III.
Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagtenwegen ihrer Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagten zuvorSicherheit in gleicher Höhe leisten.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.
V.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 310.000,00 EURfestgesetzt.
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