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6 U 149/19•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-11-05, 6 U 149/19
6 U 149/19Tribunal supérieur5 nov. 2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-05
Aktenzeichen: 6 U 149/19
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:1105.6U149.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 27.09.2019 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (10 O 57/17) unter Zurückweisung der Berufung des Klägers teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung eine Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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