projets
21 U 57/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-10-27, 21 U 57/17
21 U 57/17Tribunal supérieur27 oct. 2020
Entscheidungsdatum: 2020-10-27
Aktenzeichen: 21 U 57/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:1027.21U57.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 01.06.2017 – 1 O 69/16 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 9 % und der Beklagte zu 91 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem jeweiligen Schuldner wird nachgelassen, die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.