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1 U 47/18•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-06-30, 1 U 47/18
1 U 47/18Tribunal supérieur30 juin 2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-30
Aktenzeichen: 1 U 47/18
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0630.1U47.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Auf die Berufungen des Klägers und der Beklagten wird das Urteil der 2. Zivilkammer – Einzelrichter – des Landgerichts Kleve vom 21.02.2018 zum Az. 2 O 303/16 unter Zurückweisung der Rechtsmittel im Übrigen abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 2.799,11 EUR nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.12.2016 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben der Kläger 85 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 15 % zu tragen. Von den Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz haben der Kläger 81 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 19 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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