Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-06-29, 27 U 9/19

27 U 9/19Tribunal supérieur29 juin 2020

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — 27 U 9/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-06-29

Aktenzeichen: 27 U 9/19

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0629.27U9.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Das am 08.04.2020 verkündete Grund- und Teilurteil des Senats wird unter Ziffer I. der Gründe wie folgt berichtigt:

Auf Seite 3 des Urteils muss der letzte Satz des dritten Absatzes anstelle von „Zum Zeitpunkt der Vertragsverhandlungen stand wegen des Strompreisverfalls eine Stilllegung des Kraftwerks Irsching 5 im Raum.“ richtig heißen „Zum Zeitpunkt der Vertragsverhandlungen stand eine Stilllegung des Kraftwerks J. 5 wegen des Strompreisverfalls im Raum.“

Auf Seite 6 des Urteils muss es im ersten Satz des zweitletzten Absatzes anstelle von „16.917.337,49 € brutto“ richtig „16.917.337,51 € brutto“ heißen.

Auf Seite 6 des Urteils muss es im zweiten Satz des zweitletzten Absatzes anstelle von „Schreiben an die Klägerin vom 05.05.2020“ richtig „Schreiben an die Klägerin vom 05.05.2015“ und anstelle von „34.752.337,38 €“ richtig „34.752.334,33 € brutto“ heißen.

Im Übrigen wird der Tatbestandsberichtigungsantrag der Beklagten zurückgewiesen.

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