projets
Kart 7/19 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-03-18, Kart 7/19 (V)
Kart 7/19 (V)Tribunal supérieur18 mars 2020
Entscheidungsdatum: 2020-03-18
Aktenzeichen: Kart 7/19 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0318.KART7.19V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
I. Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt; es ist als nicht anhängig geworden anzusehen.
II. Die Beschwerdeführerin trägt die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens. Sie hat dem Bundeskartellamt die ihm entstandenen notwendigen Kosten zu erstatten.
III. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
IV. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 30.000 € festgesetzt.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.