Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-02-26, 3 Kart 729/19

3 Kart 729/19Tribunal supérieur26 févr. 2020

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Kart 729/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-02-26

Aktenzeichen: 3 Kart 729/19

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0226.3KART729.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kartellsenat

Tenor

Der Beschluss der Bundesnetzagentur vom 07.02.2019, Az.: BK6-18-040, wird aufgehoben und die Bundesnetzagentur verpflichtet, unter Beachtung der Rechtsauffassung des erkennenden Senats den Antrag der Beschwerdeführerin vom 29.01.2018 neu zu bescheiden.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen und in Bezug auf den zu Ziffer 4. gestellten Antrag verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung entstanden außergerichtlichen Aufwendungen der Beschwerdeführerin werden der Bundesnetzagentur zu 90 % und der Beschwerdeführerin zu 10 % auferlegt. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf … Euro festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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