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2 U 13/19•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-01-23, 2 U 13/19
2 U 13/19Tribunal supérieur23 janv. 2020
Entscheidungsdatum: 2020-01-23
Aktenzeichen: 2 U 13/19
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0123.2U13.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
I. Die Berufung gegen am 7. Februar 2019 verkündete Urteil der 4c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
II. Die Beklagte hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III. Das Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 500.000,- € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
V. Der Streitwert wird auf 500.000,- € festgesetzt.
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