Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-08-30, IV-1 RBs 270/18

IV-1 RBs 270/18Tribunal supérieur30 août 2019

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — IV-1 RBs 270/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-08-30

Aktenzeichen: IV-1 RBs 270/18

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0830.IV1RBS270.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

    1. Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 5. September 2018 im

a) im Schuldspruch dahin berichtigt, dass der Zusatz „die Rotphase dauerte bereits länger als eine Sekunde an“ entfällt und

b) im Rechtsfolgenausspruch dahin abgeändert, dass das

verhängte Fahrverbot entfällt.

    1. Die weitergehende Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen.
    1. Der Betroffene trägt die Kosten seines Rechtsmittels, jedoch wird die Gebühr für das Rechtsbeschwerdeverfahren um ein Drittel ermäßigt. Die notwendigen Auslagen des Betroffenen fallen zu zwei Dritteln ihm selbst und zu einem Drittel der Staatskasse zur Last.

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