Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-08-22, I-2 U 38/18

I-2 U 38/18Tribunal supérieur22 août 2019

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 38/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-08-22

Aktenzeichen: I-2 U 38/18

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0822.I2U38.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I. Die Berufung der Beklagten gegen das am 18. Oktober 2017 verkündeteUrteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass der Urteilsausspruch zu Ziffer II. (Verurteilung der Beklagten zur Zahlung eines weiteren Betrages i.H.v. 1.141,90 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.07.2016) entfällt.

II. Die Anschlussberufung des Klägers gegen das vorbezeichnete Urteil wirdzurückgewiesen.

III.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

IV.

Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts, letzteres in der aufrechterhaltenen Fassung, sind vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 65.300,-- EUR abzuwenden, falls nicht der Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

V.

Die Revision wird nicht zugelassen.

VI.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 65.300,-- EURfestgesetzt.

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