Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-12-12, 18 U 116/17

18 U 116/17Tribunal supérieur12 déc. 2018

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — 18 U 116/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-12-12

Aktenzeichen: 18 U 116/17

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:1212.18U116.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird – unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen – das am 18.08.2017 verkündete Urteil der 10. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf (Az. 40 O 37/16) teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin Schadensersatz in Höhe des Gegenwerts von 1775,96 SZR am Tag der Verkündung dieses Urteils nebst Zinsen in Höhe von 5 % seit dem 08.07.2015 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen tragen die Klägerin 88 % und die Beklagte 12 %. Die Kosten der Streithelferin trägt die Klägerin zu 88 %; im Übrigen trägt sie die Streithelferin selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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