Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-11-28, Verg 35/18

Verg 35/18Tribunal supérieur28 nov. 2018

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 35/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-11-28

Aktenzeichen: Verg 35/18

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:1128.VERG35.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Auf die sofortigen Beschwerden der Beigeladenen und der Antragsgegnerin wird der Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 30.04.2018 (VK 2 – 34/18) aufgehoben.

Der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, bei fortbestehender Beschaffungsabsicht und fortwirkender Angebotsbindung den Zuschlag auf das verfahrensgegenständliche Angebot der Beigeladenen zu erteilen.

Die Kosten des Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer und die der Beigeladenen und der Antragsgegnerin in diesem Verfahren zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung entstandenen notwendigen Aufwendungen sowie die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.

Der Akteneinsichtsantrag der Antragstellerin aus ihrem Schriftsatz vom 31.07.2018 wird zurückgewiesen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.