Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-03-07, 18 U 96/15

18 U 96/15Tribunal supérieur7 mars 2018

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — 18 U 96/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-03-07

Aktenzeichen: 18 U 96/15

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0307.18U96.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 12.06.2015 (Az. 5 O 195/13) in der Form, die es durch den Berichtigungsbeschluss vom 07.07.2015 gefunden hat, teilweise abgeändert:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 142.557,47 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.04.2013 zu zahlen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 1/3 und der Beklagte zu 2/3.

Dieses und das angegriffene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Den Parteien bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des jeweiligen Gegners gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der vollstreckbaren Summe abzuwenden, wenn nicht der Gegner vor Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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