I-21 U 174/15•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-08-30, I-21 U 174/15
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-08-30, I-21 U 174/15
I-21 U 174/15Tribunal supérieur30 août 2016
Texte intégral
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-21 U 174/15 — Grund- und Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2016-08-30
Aktenzeichen: I-21 U 174/15
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0830.I21U174.15.00
Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 31.07.2015 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage gegen den Beklagten zu 1) ist dem Grunde nach gerechtfertigt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) und 3) werden der Klägerin auferlegt.
Zur Entscheidung über die Höhe des Anspruchs und über die Kosten der Berufung sowie der übrigen Kosten - mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2 ) und 3) - wird die Sache an das Landgericht Wuppertal zurückverwiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen die Zwangsvollstreckung (wegen der Kosten) gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht zuvor die Beklagten zu 2) und 3) Sicherheit in selber Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet haben.
Die Revision wird in dem in den Entscheidungsgründen näher dargelegten Umfang zugelassen.
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