Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-12-01, I-24 U 64/15

I-24 U 64/15Tribunal supérieur1 déc. 2015

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 64/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-12-01

Aktenzeichen: I-24 U 64/15

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:1201.I24U64.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung der Beklagten wird das am 26. Februar 2015 verkündete Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg teilweise abgeändert und unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel wie folgt neu gefasst:

Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger € 60.734,61 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 4. Februar 2014 zu zahlen.

Die Hilfswiderklage wird abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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