I-1 U 193/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-06-25, I-1 U 193/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-06-25, I-1 U 193/12
I-1 U 193/12Tribunal supérieur25 juin 2013
Texte intégral
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 193/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-06-25
Aktenzeichen: I-1 U 193/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0625.I1U193.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 24.07.2012 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal - Einzelrichterin - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 2.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.10.2011 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger 50 % der materiellen Schäden zu ersetzen, der ihm aus dem Verkehrsunfall vom 05.10.2007 erwachsen und noch erwachsen werden, soweit diese Ansprüche nicht auf Dritte, insbesondere Träger der Sozialversicherungen oder einen öffentlichen Dienstherrn, übergegangen sind.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens von 50 % den immateriellen Schaden zu ersetzen, der ihm aus dem Verkehrsunfall vom 05.10.2007 künftig erwachsen wird.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz sowie des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 75 % und die Beklagte zu 25 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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