Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-11-08, I-2 U 108/10

I-2 U 108/10Tribunal supérieur8 nov. 2012

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 108/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-11-08

Aktenzeichen: I-2 U 108/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:1108.I2U108.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

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Die Berufung gegen das Urteil der 4b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 10.08.2010 wird zurückgewiesen mit der Klarstellung, dass die Klage hinsichtlich der Anträge zu II. 1. und 2. und der darauf rückbezogenen Anträge zu III. und IV. als unzulässig abgewiesen wird.

II.

Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

III.

Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts Düsseldorf sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des jeweiligen Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

V.

Der Streitwert wird auf 500.000,00 EUR festgesetzt.

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