Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-09-12, VI-U (Kart) 4/11

VI-U (Kart) 4/11Tribunal supérieur12 sept. 2011

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 4/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-09-12

Aktenzeichen: VI-U (Kart) 4/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0912.VI.U.KART4.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Kartellsenat

Tenor

I. Das am 06. Juli 2011 verkündete Urteil des Senats wird von Amts wegen im zweiten Satz auf Seite 31 des Urteilsumdrucks dahin berichtigt, dass es an-statt

„Hingegen folgt aus dem Vorbringen nicht, dass nach den Geschäftserwartungen der Beklagten nur Umsätze in der Größenordnung unterhalb des „DaRed“-Mindestentgelts erwartet wurden.“

richtig heißt:

Hingegen folgt aus dem Vorbringen nicht, dass nach den Geschäftserwar-tungen der T. nur Umsätze in der Größenordnung unterhalb des „DaRed“-Mindestentgelts erwartet wurden.

II. Der Tatbestandsberichtigungsantrag der Beklagten vom 27. Juli 2011 wird zurückgewiesen.

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