Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-07-20, VI-U (Kart) 11/11

VI-U (Kart) 11/11Tribunal supérieur20 juil. 2011

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 11/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-07-20

Aktenzeichen: VI-U (Kart) 11/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0720.VI.U.KART11.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kartellsenat

Tenor

I. Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das am 12. Januar 2010 verkündete Urteil der 27. Zivilkammer des Landgerichts Köln teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass die Klägerin gegen die Beklagte aus dem am 3. November 2003 geschlossenen Bauvertrag über den U-Bahn-Abschnitt der ..-Bahn K., Los Nord, wegen des um 5 Monate und drei Tage nach Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist des 31. Mai 2003 erteilten Zuschlags und der sich daraus ergebenden Verschiebung der Bauzeit einen Anspruch auf Mehrvergütung hat.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II. Die Kosten des landgerichtlichen Verfahrens tragen die Klägerin zu 70 % und die Beklagte zu 30 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Klägerin zu 60 % und der Beklagten zu 40 % zur Last.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jede Partei kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 2.869.421,40 € festge-setzt.

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