Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-09-10, I-3 Wx 174/09

I-3 Wx 174/09Tribunal supérieur10 sept. 2009

Regest

FGG § 20a Abs. 1 Satz 1 Stellt in einem Abschiebungshaftverfahren das Erstbeschwerdegericht auf das Rechtsmittel des Betroffenen fest, dass die Haftanordnung rechtswidrig gewesen ist und weist es dessen Kostenantrag zurück, so ist eine auf Änderung der Entscheidung im Kostenpunkt gerichtete weitere Beschwerde des Betroffenen unzulässig. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. September 2009 – I-3 Wx 174/09

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 174/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-09-10

Aktenzeichen: I-3 Wx 174/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0910.I3WX174.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Leitsätze

FGG § 20a Abs. 1 Satz 1

Stellt in einem Abschiebungshaftverfahren das Erstbeschwerdegericht auf das Rechtsmittel des Betroffenen fest, dass die Haftanordnung rechtswidrig gewesen ist und weist es dessen Kostenantrag zurück, so ist eine auf Änderung der Entscheidung im Kostenpunkt gerichtete weitere Beschwerde des Betroffenen unzulässig.

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. September 2009 – I-3 Wx 174/09

Tenor

Das Rechtsmittel wird als unzulässig verworfen.

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