Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-03-12, I-2 U 71/04

I-2 U 71/04Tribunal supérieur12 mars 2009

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 71/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-03-12

Aktenzeichen: I-2 U 71/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0312.I2U71.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 15. Juni 2004 verkündete Teil-Urteil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert. Die Klage wird in vollem Umfang abgewiesen, auch soweit das Landgericht über die geltend gemachten Ansprüche noch nicht entschieden hat.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen ihrer Kosten durch Sicherheitsleis-tung in Höhe von 120 % des jeweils zwangsweise durchzusetzenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 30.000,-- Euro festgesetzt.

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