Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-03-09, I-9 U 171/08

I-9 U 171/08Tribunal supérieur9 mars 2009

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-9 U 171/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-03-09

Aktenzeichen: I-9 U 171/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0309.I9U171.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 29. Juli 2008 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 8. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (8 O 418/07) unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und ins-gesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.794,99 EUR nebst 4 % Zinsen

aus 6.000,00 EUR vom 16.12.2003 bis 05.01.2006,

aus 5.832,96 EUR vom 06.01.2006 bis 01.02.2006 und

aus 5.794,99 EUR vom 02.02.2006 bis 14.06.2007

sowie nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 5.794,99 EUR seit dem 15.06.2007 zu zahlen.

Die Beklagte wird ferner verurteilt, an die Klägerin 313,65 EUR zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils voll-streckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstre-ckung Sicherheit in Höhe von 120 % des von ihr zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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