I-6 U 247/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-10-16, I-6 U 247/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-10-16, I-6 U 247/07
I-6 U 247/07Tribunal supérieur16 oct. 2008
Texte intégral
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 247/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-10-16
Aktenzeichen: I-6 U 247/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:1016.I6U247.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten zu 2) wird das am 06. November 2007 verkündete Teilversäumnis- und Schlussurteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf hinsichtlich des den Beklagten zu 2) betreffen-den Teils unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teil-weise abgeändert:
Der Beklagte zu 2) wird als Gesamtschuldner mit dem Beklagten zu 1) verurteilt, an den Kläger 3.600,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16. März 2007 Zug um Zug gegen Übereignung von 1.000 Stück Aktien der H-AG (WKN ...) zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers in der ersten Instanz tragen zur Hälfte die Beklagten als Gesamtschuldner sowie zu je einem Viertel der Beklagte zu 1) allein und der Kläger selbst. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1) trägt dieser selbst. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2) in der ersten Instanz tragen der Kläger und der Beklagte zu 2) je zur Hälfte.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger und der Beklag-te zu 2) je zur Hälfte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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