Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-09-18, II-7 UF 33/08

II-7 UF 33/08Tribunal supérieur18 sept. 2008

Regest

Der Vorabzug des Kindesunterhalts von dem Einkommen des barunterhaltspflichti-gen Elternteils hat für die Berechnung des Ehegattenunterhalts in Höhe der Tabellen- und nicht der Zahlbeträge zu erfolgen. Eine Vorlage an das BVerfG kommt nicht in Betracht; § 1612 b BGB ist verfassungskonform auszulegen.

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — II-7 UF 33/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-09-18

Aktenzeichen: II-7 UF 33/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0918.II7UF33.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Senat für Familiensachen

Normen: §§ 1612 b n.F., 1361, 1570 ff BGB

Leitsätze

Der Vorabzug des Kindesunterhalts von dem Einkommen des barunterhaltspflichti-gen Elternteils hat für die Berechnung des Ehegattenunterhalts in Höhe der Tabellen- und nicht der Zahlbeträge zu erfolgen. Eine Vorlage an das BVerfG kommt nicht in Betracht; § 1612 b BGB ist verfassungskonform auszulegen.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts vom 25. Januar 2008 unter Zurückweisung des weiter gehenden Rechtsmittels teilweise abgeän-dert und wie folgt neu gefasst:

Der vor dem Amtsgericht am 07.11.2005 geschlossene Vergleich – 37 F 63/04 – wird dahin gehend abgeändert, dass der Kläger für den Zeitraum von Januar 2008 bis 14. Juni 2008 nicht verpflichtet ist, an die Beklagte monatlichen Nach-scheidungsunterhalt zu zahlen; für den Zeitraum ab 15. Juni 2008 ist der Kläger verpflichtet, monatlichen Nachscheidungsunterhalt von 73 € an die Beklagte zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen tragen der Kläger zu 40 % und die Beklagte zu 60 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können jeweils die Vollstre-ckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages anwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.