Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-08-18, I-1 U 238/07

I-1 U 238/07Tribunal supérieur18 août 2008

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 238/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-08-18

Aktenzeichen: I-1 U 238/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0818.I1U238.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 15. August 2007 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg unter Zurückweisung der weiterge-henden Berufung teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, an die Kläge-rin 22.380.20 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basis-zins aus 21.865.20 € seit dem 11.2.2005, aus 240.00 € seit dem 13.8.2007 und aus 275.00 € seit dem 5.12.2007 zu zahlen Zug um Zug gegen Rückgabe des Pkw Mercedes-Benz Typ A 200 CDI, Fahrzeugidentifizierungsnummer: .

Es wird festgestellt, dass die Beklagte sich mit der Rücknahme des vorbezeich- neten Pkw seit dem 11.2.2005 in Annahmeverzug befindet.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 30 % und der Beklagten zu 70 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 40. 000.00 € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.