Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-04-28, I-1 U 174/07

I-1 U 174/07Tribunal supérieur28 avr. 2008

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 174/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-04-28

Aktenzeichen: I-1 U 174/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0428.I1U174.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung seines weitergehenden Rechtsmittels und unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten das am

  1. Juli 2007 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Düssel-dorf teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.216,61 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 5. September 2003 zu zah-len.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die in erster Instanz angefallenen Kosten werden wie folgt verteilt:

Die Gerichtskosten werden zu 49 % dem Kläger und zu 51 % der Beklagten auferlegt.

Die außergerichtlichen Kosten des Klägers hat dieser zu 41 % selbst und zu

59 % die Beklagte zu tragen.

Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten fallen dieser zu 59 % selbst und zu 41 % dem Kläger zur Last.

Die in den beiden Berufungsrechtszügen angefallenen Kosten fallen zu 40 % dem Kläger und zu 60 % der Beklagten zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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