Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-04-08, I-24 U 186/06

I-24 U 186/06Tribunal supérieur8 avr. 2008

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 186/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-04-08

Aktenzeichen: I-24 U 186/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0408.I24U186.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Auf die Anschlussberufung der Klägerin wird das am 11. Oktober 2006 verkündete Schluss-Urteil der 19. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels und der Berufung des Beklagten teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird unter Abweisung der weitergehenden Klage verurteilt, an die Klägerin 71.993,21 Neue Türkische Lira (YTL) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25. November 2005 zu zahlen sowie vorgerichtliche Kosten von 1.481,00 EUR zu zahlen.

Die Kosten beider Rechtszüge werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags abzuwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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