III-5 Ss 203/07 - 93/07 I•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-02-26, III-5 Ss 203/07 - 93/07 I
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-02-26, III-5 Ss 203/07 - 93/07 I
III-5 Ss 203/07 - 93/07 ITribunal supérieur26 févr. 2008
Regest
Art. 13 GG, § 103 StPO, § 105 StPO, § 113 StGB Durchsuchung der Wohnung eines Nichtbeschuldigten, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 1. Bei der Durchsuchung der Wohnung eines Nichtbeschuldigten gebietet die Schutzwirkung des Art. 13 Abs. 1 GG ("Die Wohnung ist unverletzlich"), dass der Durchsuchungserfolg aus der Sicht der Ermittlungspersonen wahrscheinlich sein muss, mit anderen Worten, dass aus ihrer Sicht mehr für als gegen den momenta-nen Aufenthalt des Beschuldigten in der Wohnung des anderen spricht. 2. In die Prüfung, ob die Durchsuchung der Wohnung eines Nichtbeschuldigten eine rechtmäßige Diensthandlung war, ist regelmäßig die Frage einzubeziehen, ob die Maßnahme im konkreten Fall mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verein-bar war, der bei Wohnungsdurchsuchungen, namentlich bei einem Nichtbeschul-digten, besonders zu beachten ist. OLG Düsseldorf, III-5 Ss 203/07 - 93/07 I vom 26. Februar 2008, rechtskräftig
Texte intégral
Oberlandesgericht Düsseldorf — III-5 Ss 203/07 - 93/07 I — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-02-26
Aktenzeichen: III-5 Ss 203/07 - 93/07 I
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0226.III5SS203.07.93.0.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat für Straf, - und Bußgeldsachen
Leitsätze
Art. 13 GG, § 103 StPO, § 105 StPO, § 113 StGB
Durchsuchung der Wohnung eines Nichtbeschuldigten,
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
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Bei der Durchsuchung der Wohnung eines Nichtbeschuldigten gebietet die Schutzwirkung des Art. 13 Abs. 1 GG ("Die Wohnung ist unverletzlich"), dass der Durchsuchungserfolg aus der Sicht der Ermittlungspersonen wahrscheinlich sein muss, mit anderen Worten, dass aus ihrer Sicht mehr für als gegen den momenta-nen Aufenthalt des Beschuldigten in der Wohnung des anderen spricht.
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In die Prüfung, ob die Durchsuchung der Wohnung eines Nichtbeschuldigten eine rechtmäßige Diensthandlung war, ist regelmäßig die Frage einzubeziehen, ob die Maßnahme im konkreten Fall mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verein-bar war, der bei Wohnungsdurchsuchungen, namentlich bei einem Nichtbeschul-digten, besonders zu beachten ist.
OLG Düsseldorf, III-5 Ss 203/07 - 93/07 I vom 26. Februar 2008, rechtskräftig
Tenor
für Recht erkannt:
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Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil der 23. kleinen Strafkam-mer des Landgerichts Düsseldorf vom 13. Juni 2007 mit den Feststellungen aufgehoben.
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Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das vorbezeichnete Urteil im Rechtsfolgenausspruch mit den dazu getroffenen Feststellungen aufgeho-ben.
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Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Ent-scheidung, auch über die Kosten der Revisionen, an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf zurückverwiesen.
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