Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-10-30, I-24 U 200/06

I-24 U 200/06Tribunal supérieur30 oct. 2007

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 200/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-10-30

Aktenzeichen: I-24 U 200/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:1030.I24U200.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Teilurteil der 3. Zivil-kammer des Landgerichts Wuppertal - Einzelrichterin - vom 25.10.2006 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

  1. Die Klage wird bezüglich des Klageantrags zu 1. abge-wiesen.

  2. Die Beklagte zu 1. wird verurteilt, an den Kläger 18.952,12 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.01.2005 zu zahlen. In Höhe eines Teilbetrags von 12.089,64 € wird die Zah-lungsklage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tra-gen, soweit nicht schon durch Beschluss vom 20.08.2007 darüber entschieden worden ist. Die Entscheidung über die Kosten des ersten Rechtszuges bleibt dem Schlussurteil vor-behalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nach-gelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags abzuwenden.

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