I-8 U 84/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-10-25, I-8 U 84/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-10-25, I-8 U 84/06
I-8 U 84/06Tribunal supérieur25 oct. 2007
Texte intégral
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-8 U 84/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-10-25
Aktenzeichen: I-8 U 84/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:1025.I8U84.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 25. April 2006 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 15.000 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.06.1999 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche künftigen immateriellen sowie alle vergangenen und künftigen materiellen Schäden, die ihr aus den Behandlungen am 16.01.1998 und 16.06.1998 entstanden sind bzw. noch entstehen werden, zu ersetzen, soweit diese Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind bzw. übergehen werden.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 60 % dem Beklagten und zu40 % der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte darf die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
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