VII-Verg 46/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-01-22, VII-Verg 46/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-01-22, VII-Verg 46/06
VII-Verg 46/06Tribunal supérieur22 janv. 2007
Texte intégral
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 46/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-01-22
Aktenzeichen: VII-Verg 46/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0122.VII.VERG46.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Der Verkündungstermin vom 24. Januar 2007 wird aufgehoben.
Eine Entscheidung ergeht bereits jetzt.
Auf die sofortige Beschwerde der Beigeladenen wird der Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 25. August 2006 (VK 2–86/06) aufgehoben.
Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, durch eine neu einzusetzende Prüfgruppe, deren Mitglieder von denen der bisherigen Prüfgruppe personenverschieden sind, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats eine erneute Bewertung der zu Los 28 eingegangenen Angebote in dem Wertungskriterium I. 3 vornehmen zu lassen und die Bieter über das Ergebnis dieser Bewertung gemäß § 13 VgV zu unterrichten.
Im übrigen werden die Beschwerde der Beigeladenen und der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer und die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der Verfahren über die Anträge nach § 118 Abs. 1 S. 3 GWB sind von der Antragstellerin und der Beigeladenen je zur Hälfte zu tragen.
Die der Antragsgegnerin im Beschwerdeverfahren einschließlich der Verfahren nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB entstandenen außergerichtlichen Kosten werden der Antragstellerin und der Beigeladenen je zur Hälfte auferlegt.
Im übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 78.000 €
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