Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-12-21, I-2 U 58/05

I-2 U 58/05Tribunal supérieur21 déc. 2006

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 58/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-12-21

Aktenzeichen: I-2 U 58/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:1221.I2U58.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels

wird auf die Berufung der Beklagten das am 14. April 2005

verkündete Urteil der 4 a Zivilkammer des Landgerichts Düs-

seldorf im Urteilsausspruch zu Ziffer I. 3 insoweit abgeändert,

als auch die Beklagte zu 2) verurteilt worden ist, die in ihrem

Besitz bzw. Eigentum befindlichen Erzeugnisse gemäß Ziffer

I.1. zu vernichten. Insoweit wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagten haben auch die Kosten des Berufungsrechts-

zuges zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die

Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

500.000,00 € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der

Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf € 500.000,00

festgesetzt.

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