Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-01-12, I-2 U 77/04

I-2 U 77/04Tribunal supérieur12 janv. 2006

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 77/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-01-12

Aktenzeichen: I-2 U 77/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0112.I2U77.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 29. Juni 2004 verkündete Urteil der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeän-dert; die Klage wird abgewiesen, soweit sie die Ausführungsform „Oberutzendorf“ betrifft.

II.

Die weitergehende Berufung wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass sich die Verpflichtung des Beklagten zu 2. zur Rechnungslegung und zum Schadenersatz auf die Zeit bis zum 31. Oktober 2005 beschränkt.

III.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

IV.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 750.000,-- Euro abzuwenden, falls nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

V.

Der Streitwert für die Berufungsinstanz beträgt 1,5 Millionen Euro.

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