Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-12-22, I-6 U 50/05

I-6 U 50/05Tribunal supérieur22 déc. 2005

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 50/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-12-22

Aktenzeichen: I-6 U 50/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:1222.I6U50.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 1. Februar 2005 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise geändert.

Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, an die Klä-gerin 97.339,68 € sowie weitere 49.774,19 €, diese Zug-um-Zug gegen Über-tragung von 2.200 Stück Aktien der G. AG, WKN ...., ferner Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 147.113,87 € seit dem 26. Juni 2003 zu zahlen.

Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

Die Berufung der Beklagten gegen das zuvor bezeichnete Urteil wird zurückge-wiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits im ersten Rechtszuge werden der Klägerin 38 % und der Beklagten 62 %, von denjenigen der zweiten Instanz der Klägerin 37 % und der Beklagten 63 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beide Parteien dürfen die Vollstreckung der jeweils anderen durch Sicherheits-leistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betra-ges abwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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