Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-05-19, I-13 U 52/03

I-13 U 52/03Tribunal supérieur19 mai 2004

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-13 U 52/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-05-19

Aktenzeichen: I-13 U 52/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0519.I13U52.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 08.07.2003 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten beider Rechtszüge trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000 € abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.Die Sicherheiten können durch selbstschuldnerische Bürgschaften einer im Gebiet der EU ansässigen Großbank oder Sparkasse erbracht werden.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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