Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-01-12, I-1 W 72/03

I-1 W 72/03Tribunal supérieur12 janv. 2004

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 W 72/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-01-12

Aktenzeichen: I-1 W 72/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0112.I1W72.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 23. September 2003 (1 O 308/03) aufgehoben.

Dem Landgericht wird aufgegeben, dem Antragsteller Prozesskostenhilfe nicht wegen mangelnder Erfolgsaussicht zu verweigern, soweit er fol-gende Anträge stellt:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 9.641,17 € nebst 4 % Zinsen aus 11.759,71 € seit dem 10. Dezember 2001 zu zahlen, Zug um Zug gegen Rücknahme des Pkw VW Golf IV TDI, Fahrzeugidentifizierungs-nummer .

Es wird festgestellt, dass sich der Beklagte im Verzug der Annahme des vorbezeichneten Fahrzeuges befindet.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

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