Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-11-17, I-1 U 81/02

I-1 U 81/02Tribunal supérieur17 nov. 2003

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 81/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-11-17

Aktenzeichen: I-1 U 81/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:1117.I1U81.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 21. Februar 2002 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 7.700 € nebst 4 % Zinsen seit dem 25. Au-gust 1999 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger alle materiellen Schäden zu ersetzen, die ihm aus dem Verkehrsunfall vom 12. April 1999 entstanden sind und noch entstehen werden, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 20 % dem Kläger und zu 80 % den Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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