Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-05-26, I-1 U 215/01

I-1 U 215/01Tribunal supérieur26 mai 2003

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 215/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-05-26

Aktenzeichen: I-1 U 215/01

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0526.I1U215.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 23. Oktober 2001 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Klage auf Zahlung eines Schmerzensgeldes (Klageantrag zu 1.) wird abgewiesen.

Die Klage auf Zahlung einer monatlich im Voraus zu leistenden Rente ab dem 1. April 1999 (Klageantrag zu 2.) ist dem Grunde nach zu 20 % ge-rechtfertigt. Zur Entscheidung über die Höhe des Anspruchs wird die Sache an die 4. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld zurückverwiesen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin 20 % ihres zukünftigen materiellen Schadens aus dem Verkehrsunfall vom 28. März 1999 gegen 5.49 Uhr in Krefeld, zu ersetzen. Die Haftung der Beklagten ist auf die Höchstbeträge des § 12 Abs. 1 StVG a.F. beschränkt. Der weitergehende Klageantrag zu 3. wird abge-

wiesen.

Die weiteren Entscheidungen bleiben dem Schlussurteil des Landgerichts vorbehalten.

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