Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-01-30, VI-U (Kart) 25/98

VI-U (Kart) 25/98Tribunal supérieur30 janv. 2002

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 25/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-01-30

Aktenzeichen: VI-U (Kart) 25/98

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0130.VI.U.KART25.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kartellsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 21.1.1998 verkündete Urteil der 11. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsrechtszuges werden zu 80 % der Klägerin und zu 20 % der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Jedoch kann die Klägerin die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000 Euro abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe erbringt.

Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 2.000 Euro abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in derselben Höhe Sicherheit erbringt.

Die Sicherheiten können durch Bürgschaft eines im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts erbracht werden.

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