Oberlandesgericht Düsseldorf, 2001-10-25, I-10 U 67/00

I-10 U 67/00Tribunal supérieur25 oct. 2001

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 67/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-10-25

Aktenzeichen: I-10 U 67/00

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2001:1025.I10U67.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten und ihrer Streithelferin gegen das am 22. Februar 2000 verkündete Grundurteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt. Jedoch trägt die Streithelferin ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch

Sicherheitsleistung in Höhe von 52.000 DM, die auch durch selbst-schuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse erbracht werden kann, abzuwenden, falls nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in entsprechender Höhe Sicherheit leistet, zu der eben-falls Bank oder Sparkassenbürgschaft zugelassen wird.

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