Oberlandesgericht Düsseldorf, 2001-09-24, 9 U 24/01

9 U 24/01Tribunal supérieur24 sept. 2001

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — 9 U 24/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-09-24

Aktenzeichen: 9 U 24/01

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2001:0924.9U24.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 12. Dezember 2000 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landge-richts Düsseldorf unter Zurückweisung der Anschlussberu-fung der Klägerin teilweise abgeändert:

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 14.000 DM abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheiten können auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer Bank oder Sparkasse mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.

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