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L 9 SO 259/23•Landessozialgericht NRW, 2025-03-27, L 9 SO 259/23
L 9 SO 259/23Tribunal des assurances sociales27 mars 2025
Entscheidungsdatum: 2025-03-27
Aktenzeichen: L 9 SO 259/23
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2025:0327.L9SO259.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 01.08.2023 geändert.
Der Bescheid vom 14.08.2019 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26.06.2020 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger die ungedeckten Kosten für die stationäre Unterbringung der verstorbenen Frau D. im Zeitraum 06.06.2019 bis 31.07.2020 ohne Berücksichtigung von Vermögen zu zahlen.
Die Beklagte hat dem Kläger in beiden Rechtszügen die außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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