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L 15 U 381/23•Landessozialgericht NRW, 2024-11-12, L 15 U 381/23
L 15 U 381/23Tribunal des assurances sociales12 nov. 2024
Entscheidungsdatum: 2024-11-12
Aktenzeichen: L 15 U 381/23
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2024:1112.L15U381.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15
Auf die Berufung des Beigeladenen zu 1) wird das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 12.06.2023 abgeändert und der Bescheid vom 09.07.2018 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24.07.2019 aufgehoben. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Der Beigeladene zu 1) trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen zu 2), die ihre Kosten selbst trägt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
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