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L 3 R 501/19•Landessozialgericht NRW, 2023-08-23, L 3 R 501/19
L 3 R 501/19Tribunal des assurances sociales23 août 2023
Entscheidungsdatum: 2023-08-23
Aktenzeichen: L 3 R 501/19
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2023:0823.L3R501.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 04.04.2019 abgeändert und die Beklagte unter Abänderung des Bescheides vom 17.02.2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22.05.2014 verurteilt, den Bescheid vom 06.12.1996 und den Bescheid vom 20.02.1997 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 01.08.1997 zurückzunehmen und ihm eine höhere Altersrente für Arbeitslose unter Berücksichtigung der Zeit vom 20.09.1949 bis zum 11.11.1956 als Ersatzzeit zu gewähren.
Die Beklagte hat dem Kläger seine notwendigen außergerichtlichen Kosten in beiden Rechtszügen zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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