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L 9 SO 350/21•Landessozialgericht NRW, 2022-11-17, L 9 SO 350/21
L 9 SO 350/21Tribunal des assurances sociales17 nov. 2022
Entscheidungsdatum: 2022-11-17
Aktenzeichen: L 9 SO 350/21
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2022:1117.L9SO350.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 03.08.2021 geändert. Der Bescheid vom 31.03.2020 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22.09.2020 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, die Kosten für die von Februar 2020 bis März 2021 durchgeführte Petö-Therapie iHv 2.592 Euro zu übernehmen. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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